Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wie sie vielleicht schon gehört haben, hat die

AUFSICHTS- UND DIENSTLEISTUNGSDIREKTION Trier

in einer Pressemitteilung „Trödeln ja, aber nicht an Sonn- und Feiertagen – ADD weist auf Sonn- und Feiertagsgesetz hin“

verlauten lassen, dass private Haus- und Dorfflohmärkte, die in erster Linie dem Verkauf und Kauf dienen und demzufolge der Gewinnerzielung, nicht an Sonn- und Feiertagen stattfinden dürfen.

Auch ein Hofflohmarkt widerspricht dem Wesen der Sonn- und Feiertage, weil derartige Veranstaltungen als gewerbliche Betätigungen eingestuft werden, die typischerweise werktags stattfinden und über keine spezialgesetzliche Festsetzungserlaubnis verfügen. Verstöße gegen das gesetzliche Verbot können Bußgeldverfahren zur Folge haben.

Daher wird die Ortsgemeinde Rheinbreitbach zukünftig keinen Hofflohmarkt  die diese bisher in sehr guter Zusammenarbeit mit Herrn Ansgar Federhen durchgeführt hat, mehr umsetzen.

Ich möchte mich auf diesem Weg für die immer optimale Vorbereitung und Umsetzung bei Herrn Ansgar Federhen bedanken.

Die Hofflohmärkte haben sehr zur Steigerung der Attraktivität von Rheinbreitbach nach außen beigetragen, sie haben in der ganzen Region Anklang gefunden.

Und auch die Teilnehmer haben es immer wieder geschätzt, in Ihnen Höfen Besucher zu empfangen und ihre Artikel anzubieten. Das waren immer schöne Wochenenden, die Rheinbreitbach belebt haben.

Doch damit es nun vorbei – die Ortsgemeinde wird nicht gegen das gesetzliche Verbot agieren und den Hinweis der ADD, das Wesen des Sonn- und Feiertages einzuhalten und dem deutlichen Hinweis der ADD: „Trödeln ja, aber nicht an Sonn- und Feiertagen“ folgen.

Ich bedauere dies sehr und hoffe, dass Sie die Rheinbreitbacher Hofflohmärkte in guter Erinnerung behalten.

Eine Hoffnung auf einen Flohmarkt in diesem Jahr besteht noch: Gemeinsam mit dem Förderverein der Ortsvereine, dem Veranstalter des Parkfestes, prüfen wir, ob beim Parkfest, das immer am letzten August-Wochenende durchgeführt wird, eine andere Rechtslage gilt.

Roland Thelen Ortsbürgermeister